VEREINBARUNGEN

VEREINBARUNG Nr. 17 „01“ Dezember 2020

BIN: 040240003513

LLP „MM-Security“, vertreten durch den Direktor Isagaliev Ardak Aydyngalievich, handelnd gemäß Vollmacht Nr. 17 vom 30. November 2020 (nachfolgend „Kreditgeber“ genannt), und andererseits der Einzelunternehmer Kuzembayev Aibat Timurovich, handelnd gemäß Vollmacht Nr. 17 vom 30. November 2022 (nachfolgend „Kreditnehmer“ genannt), haben diesen Vertrag wie folgt geschlossen:

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Kreditgeber verpflichtet sich gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung, dem Kreditnehmer Gelder in Höhe von 20.000.000 (zwanzig Millionen) Tenge zu überweisen, und der Kreditnehmer verpflichtet sich, dem Kreditgeber den Betrag von 24.000.000 (vierundzwanzig Millionen) Tenge einschließlich der Zahlung einer Vergütung zurückzuzahlen.

1.2. Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer den Kreditbetrag gegen eine Nutzungsvergütung in Höhe von 4 % p.a. zur Verfügung. Die Laufzeit der Vergütung beginnt mit dem Datum der Gutschrift des Kreditbetrags auf dem Konto des Kreditnehmers.

1.3. Der in Ziffer 1.1 dieser Vereinbarung angegebene Darlehensbetrag wird dem Kreditnehmer für eine Laufzeit von bis zu fünf (5) Jahren ab dem Datum der Gutschrift auf dem Konto des Kreditnehmers gewährt.

1.4. Der Kreditnehmer zahlt dem Kreditgeber die in Ziffer 1.2 dieses Vertrags genannte Vergütung gleichzeitig mit der Rückzahlung des Kapitals. Der Kreditnehmer hat das Recht, Kapital und Vergütung ohne Vertragsstrafe vollständig im Voraus zu zahlen. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung von Kapital und Vergütung entstehen dem Kreditnehmer keine Vertragsstrafen.

2. Bereitstellung des Darlehensbetrags

2.1. Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer den Kreditbetrag innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Frist, in der Höhe und zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zur Verfügung.

2.2. Der Darlehensbetrag gilt als vom Kreditgeber an den Darlehensnehmer ausgezahlt, sobald der Betrag dem Bankkonto des Darlehensnehmers gutgeschrieben wird.

2.3. Bei dem vom Kreditgeber gewährten Darlehensbetrag handelt es sich um ein ungesichertes Darlehen. Der Kreditnehmer kann über den Darlehenserlös nach eigenem Ermessen verfügen.

2.4. Im Falle einer verspäteten Bereitstellung, Nichtbereitstellung oder Bereitstellung eines geringeren als dem in Ziffer 1.1 dieses Vertrags angegebenen Kreditbetrag hat der Kreditnehmer gemäß Artikel 724 des Zivilgesetzbuchs der Republik Kasachstan das Recht, den Kreditvertrag in der vorgeschriebenen Weise anzufechten und nachzuweisen, dass er nicht den vollen hierin angegebenen Betrag erhalten hat.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1. Der Kreditgeber stellt dem Kreditnehmer den in Klausel 1.1 dieses Vertrags angegebenen Kreditbetrag innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Datum der Unterzeichnung dieses Vertrags zur Verfügung, indem er ihn in bar auf das hier angegebene Konto des Kreditnehmers überweist (oder indem er das Bargeld in Anwesenheit von Zeugen übergibt).

3.2. Als Datum der Kreditgewährung gilt das Datum, an dem der Kreditbetrag dem in diesem Vertrag angegebenen Bankkonto des Kreditnehmers gutgeschrieben wird.

3.3. Nach Ablauf der in Ziffer 1.3 dieser Vereinbarung festgelegten Frist verpflichtet sich der Kreditnehmer, den Kreditbetrag in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise und innerhalb der darin vorgesehenen Bedingungen zurückzuzahlen.

3.4. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch den Darlehensnehmer wie folgt:

a) spätestens am 10. eines jeden Monats in Höhe von 400.000 (vierhunderttausend) Tenge für sechzig (60) Monate ab dem Datum der Gutschrift des Darlehens auf dem Konto des Kreditnehmers. Der Kreditnehmer überweist den oben genannten Betrag per bargeldloser Überweisung auf das Konto des Kreditgebers.

b) Als Datum der Erfüllung der Verpflichtung des Kreditnehmers zur Rückzahlung des Kredits gilt das Datum der Gutschrift der Mittel auf dem Konto des Kreditgebers gemäß Klausel 3.4(a).

3.5. Im Falle von Zahlungsverpflichtungen aus diesem Darlehensvertrag hat der Darlehensnehmer der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag Vorrang vor allen anderen finanziellen Verpflichtungen einzuräumen, sowohl den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehenden als auch jenen, die während der Laufzeit dieses Vertrags zukünftig entstehen können.

3.6. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Darlehensbetrag vor Fälligkeit vorzeitig an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Auch die Darlehensvergütung kann vorzeitig ausgezahlt werden. Der Darlehensnehmer hat den Darlehensgeber über eine vorzeitige Rückzahlung zu informieren.

3.7. Der Kreditgeber ist nicht berechtigt, aus irgendeinem Grund eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits oder eine vorzeitige Zahlung der Vergütung zu verlangen.

3.8. Der Kreditgeber ist berechtigt, alle in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers aus diesem Vertrag sicherzustellen.

3.9. Die Parteien verpflichten sich, keine geschäftlichen oder sonstigen Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erhalten, offenzulegen und vertraulich zu behandeln. Alle Informationen, die eine der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung erhält oder bereitstellt, gelten als vertraulich.

4. Haftung der Parteien

4.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung haften die Parteien gemäß der Gesetzgebung der Republik Kasachstan.

4.2. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung, die auf Handlungen ihrer Mitarbeiter, Agenten, Vertreter oder anderer autorisierter Personen zurückzuführen ist.

4.3. Bei verspäteter Rückzahlung des Darlehens ist der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % (null Komma fünf Prozent) des Darlehensbetrags zu zahlen.

4.4. Bei verspäteter Bereitstellung des Kreditbetrags und dessen Überweisung auf das Konto des Kreditnehmers zahlt der Kreditgeber dem Kreditnehmer für jeden Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % (null Komma fünf Prozent) des Kreditbetrags.

4.5. Die Zahlung von Vertragsstrafen entbindet die Parteien nicht von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

5. Höhere Gewalt

5.1. Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn diese Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die die betroffene Partei gemäß der Gesetzgebung der Republik Kasachstan und diesem Vertrag nicht vorhersehen oder durch angemessene Maßnahmen verhindern konnte.

5.2. Zu den Umständen höherer Gewalt zählen: Überschwemmungen, Brände, Kriege, Revolutionen, Verstaatlichungen, Enteignungen für staatliche Zwecke, der Erlass zwingender gesetzlicher oder sonstiger Gesetze. Zu diesen Umständen zählen keine Handlungen, die durch Fahrlässigkeit oder Verschulden der Parteien oder ihrer Bevollmächtigten verursacht wurden.

5.3. Im Falle höherer Gewalt benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Tagen, schriftlich unter Angabe des Zeitpunkts des Eintretens und der Umstände. Die Mitteilung muss persönlich übergeben oder per Post, Fax oder E-Mail an die in diesem Vertrag genannten Adressen gesendet werden. Ist die Übermittlung dieser Mitteilung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, erfolgt die Übermittlung am ersten Werktag nach Beendigung des Ereignisses.

5.4. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt und ab deren Ende wieder aufgenommen. Höhere Gewalt setzt die Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag aus, beendet sie jedoch nicht ohne zusätzliche Vereinbarung.

5.5. Als Nachweis für höhere Gewalt gilt eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder Organisation. Ist die höhere Gewalt öffentlich bekannt, sind die Parteien von der Pflicht zum Nachweis ihres Auftretens befreit.

5.6. Dauert die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, kann jede Partei diesen Vertrag kündigen, vorbehaltlich einer gegenseitigen Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen und ohne Haftung für sonstige Verluste.

6. Vertraulichkeit

6.1. Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung oder ihrer Bestimmungen sowie sämtliche von einer Partei oder in ihrem Namen bereitgestellten Unterlagen oder Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme von Personal, das von der Partei zur Erfüllung dieser Vereinbarung beauftragt wurde, und zwar im erforderlichen Umfang auf vertraulicher Basis.

6.2. Die Parteien verpflichten sich, keines der oben genannten Dokumente oder Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden, außer für die Zwecke dieser Vereinbarung oder wie gesetzlich vorgeschrieben.

7. Streitbeilegung

7.1. Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Erfüllung dieser Vereinbarung ergeben, werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien in Kraft.

8.2. Diese Vereinbarung darf nicht einseitig geändert, ergänzt oder gekündigt werden, außer in den durch die Gesetzgebung der Republik Kasachstan vorgesehenen Fällen.

8.3. Alle Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien bindend und/oder kommen ihnen zugute.

8.4. Diese Vereinbarung wird in zwei (2) Ausfertigungen in russischer Sprache ausgefertigt, eine für jede Partei, und jede hat die gleiche Rechtskraft.

8.5. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung erfolgen durch zusätzliche Vereinbarungen, die von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet werden.

8.6. Sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen per Brief, Telegramm, Telex oder Fax, gefolgt vom Original.

8.7. Im Falle einer Umstrukturierung einer der Parteien erlöschen die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht und gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über.

8.8. Alle Angelegenheiten, die nicht durch diese Vereinbarung geregelt sind, unterliegen der Gesetzgebung der Republik Kasachstan.

9. Rechtsadressen der Parteien und Bankdaten

Darlehensgeber:

  • BIN: 040240003513
  • KATO: 231010000
  • Bankverbindung: JUSAN BANK JSC, KZ587300486007940339
  • Rechtsadresse: Kasachstan, Region Atyrau, Atyrau, Zhalantas Batyr St., Gebäude 9, 060003
  • Tel.: +7 701 471 07 66
  • E-Mail: [email protected]
  • Regie: Isagaliev Ardak Aidyngalievich
  • Unterschrift: __________

Einzelperson (Kreditnehmer):

  • Name: Kuzembayev Aibat Timurovich
  • IIN: 910813302046
  • Ausweisnummer: 041700748
  • Adresse: Kasachstan, Region Atyrau, Kulsary, Ybyray Altynsarin St., 8/02
  • Tel.: +7 708 362 13 60
  • Bankverbindung: JSC Halyk Bank, KZ766010002040082685
  • Unterschrift: __________

Das blaue Rundsiegel ist der offizielle Firmenstempel des Kreditgebers.

Das bedeutet:

„Gesellschaft mit beschränkter Haftung ‚MM-Security‘,
Republik Kasachstan, Gebiet Atyrau, Stadt Atyrau“

In der Mitte befindet sich ein stilisiertes Schild mit einem Häkchen.


VEREINBARUNG über den Verkauf und Kauf von Nichtwohnräumen


Nr. 1783-041220
04. Dezember 2020

PARTEIEN:
Käufer: Bürger der Republik Kasachstan Kuzembayev Aibat Timurovich, im Folgenden „Käufer“;
Verkäufer: vertreten durch Iskhanova Gulbanu Akhmetova (im Folgenden „Verkäufer 1“) und Ismatova Gulmira Kudaitergenovna (im Folgenden „Verkäufer 2“), im Folgenden gemeinsam „Verkäufer“.

Im Folgenden werden Käufer und Verkäufer gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Die Parteien sind bei klarem Verstand und Gedächtnis und handeln freiwillig. Sie haben diesen Kaufvertrag für gewerbliche Räumlichkeiten (der „Vertrag“) zu den folgenden Bedingungen abgeschlossen:


1. Gegenstand der Vereinbarung
1.1 Die Verkäufer übertragen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung das Eigentum an den folgenden Immobilien auf den Käufer, und der Käufer nimmt diese ab und bezahlt sie:

Ein gewerbliches Nichtwohngebäude in der Republik Kasachstan, Atyrau, Baktygerey Kulmanov Str. 133 (Einheit Nr. 1).


2. Eigentumsgrundlage:
Die Räumlichkeiten sind Eigentum der Verkäufer auf der Grundlage von:

  • Der Vertrag über die Teilnahme am gemeinsamen Bau Nr. 77-77-04/103;2012-772 vom 20. August 2012 (registriert am 07. September 2012);
  • Zusatzvereinbarung Nr. 77-77-04-103/2012-772 vom 03. November 2015 zum oben genannten Vertrag;
  • Inbetriebnahmegenehmigung Nr. 77-239000-006663-2015 vom 28. Juli 2015, ausgestellt vom Komitee der staatlichen Bauaufsicht der Stadt Atyrau;
  • Übertragungs- und Abnahmegesetz vom 08.11.2015 zum Baubeteiligungsvertrag vom 20.08.2012.

3. Garantie für Belastungen:
Die Verkäufer garantieren, dass die Räumlichkeiten zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses weder verkauft noch verpfändet noch belastet wurden, dass sie keinem Streit, keiner Beschlagnahme oder keinem Verbot unterliegen und dass sie frei von Rechten Dritter oder anderen Belastungen sind, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt sind.


4. Kaufpreis
Der Kaufpreis für die Räumlichkeiten gemäß diesem Vertrag beträgt 20.000.000,00 (00 Tiyn, kasachische Tenge) („Kaufpreis“). Dieser Betrag ist endgültig und kann nicht geändert werden.


5. Zahlungsbedingungen:
Der Käufer zahlt den Kaufpreis am 5. Dezember 2020 per bargeldloser Überweisung auf das Bankkonto des Verkäufers, wie in dieser Vereinbarung festgelegt.


6. Besitzübergang:
Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer übergibt der Verkäufer dem Käufer die Räumlichkeiten mittels einer ordnungsgemäß ausgefertigten Annahme- und Übertragungsurkunde innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der staatlichen Registrierung des Eigentumsübergangs. Ab dem Datum dieser Urkunde trägt der Käufer das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Räumlichkeiten.


7. Steuern
Ab dem Datum der staatlichen Eigentumsregistrierung auf den Namen des Käufers übernimmt der Käufer die Verantwortung für alle Grundsteuern.


8. Schulden und Gebühren:
Verkäufer müssen dem Käufer die Räumlichkeiten ohne jegliche ausstehenden Nebenkosten oder Wartungsgebühren übergeben.


9. Staatliche Registrierung
Das Eigentum des Käufers an den Räumlichkeiten unterliegt der staatlichen Registrierung im einheitlichen staatlichen Immobilienregister durch die zuständige Kataster- und Registrierungsbehörde (die „Registrierungsbehörde“).


10. Registrierungskosten
Alle mit der staatlichen Registrierung der Eigentumsübertragung verbundenen Gebühren und Kosten trägt der Käufer.


11. Verpflichtung zur Registrierung:
Am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags beantragen die Parteien gemeinsam bei der Registrierungsbehörde die Registrierung des Eigentumsübergangs. Wenn der Verkäufer es versäumt oder sich weigert, alle erforderlichen Dokumente einzureichen, und dies zu einer Aussetzung, einem Widerruf oder einer anderen Behinderung der Registrierung führt, erlischt die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises (Klausel 4).


12. Nichtanwendbarkeit der Regeln zum Warenpfandrecht
Die Regeln zum Warenpfandrecht für auf Kredit verkaufte Waren gemäß Art. 488 (5) des Zivilgesetzbuches der Republik Kasachstan finden auf die Beziehungen der Parteien im Rahmen dieses Vertrags keine Anwendung.


13. Garantie der Geschäftsfähigkeit
: Mit der Unterzeichnung bestätigen die Verkäufer, dass sie voll geschäftsfähig sind, nicht unter Vormundschaft oder anderen Einschränkungen stehen und bei guter Gesundheit sind, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verstehen und zu erfüllen.


14. Garantie der Freiwilligkeit
Verkäufer garantieren, dass sie diesen Vertrag freiwillig und nicht unter Härtebedingungen oder zu äußerst ungünstigen Bedingungen abschließen und dass es sich nicht um eine sittenwidrige Transaktion handelt.


15. Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Verkäufer stimmen der Verarbeitung ihrer (und der ihrer Vertreter) personenbezogenen Daten – Name, Vatersname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Staatsbürgerschaft, Melde- und Wohnadresse, Angaben zu Ausweisdokumenten, Vollmachtsdaten, IIN – durch beliebige Mittel (Erhebung, Aufzeichnung, Speicherung, Aktualisierung, Verwendung, Übermittlung, Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Vernichtung) zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrags freiwillig zu. Diese Zustimmung gilt für die Dauer des Vertrags und seiner Archivierung. Die Unterzeichnung dieses Vertrags gilt als Unterzeichnung dieser Zustimmung.


16. Haftung
Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung jeglicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften die Parteien gemäß den Gesetzen der Republik Kasachstan.


17. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, müssen zunächst schriftlich geltend gemacht werden. Eine Antwort erfolgt innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt. Kommt keine gütliche Einigung zustande, können Streitigkeiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dem Gericht am Sitz des Beklagten vorgelegt werden.


18. Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien in Kraft.


19. Kündigung
Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder aus anderen in den Gesetzen der Republik Kasachstan vorgesehenen Gründen gekündigt werden.


20. Geltendes Recht:
Angelegenheiten, die nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt sind, unterliegen den geltenden Gesetzen der Republik Kasachstan.


21. Anzahl der Kopien
Diese Vereinbarung wird in vier (4) Originalen mit gleicher Rechtskraft ausgeführt: eines für den Verkäufer, zwei für den Käufer und eines für die Registrierungsbehörde.


Rechtliche Details & Bankanforderungen

KäuferVerkäufer 1Verkäufer 2
NameNameName
Kuzembayev Aibat TimurovichIskhanova Gulbanu AkhmetovaIsmatowa Gulmira Kudaitergenowna
GeburtsdatumGeburtsdatumGeburtsdatum
13. August 199106. März 198018. Dezember 1965
AdresseAdresseAdresse
Atyrau Reg., Kulsary, Ybyray Altynsarin St. 80/2Atyrau Reg., Atyrau, Sataeva St. 127, Apt 72Almaty Reg., Almaty, Nauryzbai Batyr St. 42, Apt 13
AusweisnummerAusweisnummerAusweisnummer
04170074800973648557340622
IINIINIIN
910813302046890306721734801218660477
Tel.Tel.Tel.
+7 (708) 362-13-60+7 (701) 583-22-91+7 (712) 022-14-12
Bank & Konto/ReferenzBank & Konto/ReferenzBank & Konto/Referenz
JSC „Halyk Bank“
Konto KZ766010002040082685
Eigentumsbestätigungsvertrag Nr. 77-77-04/103;2012-772Kaspi Bank Konto KZ847644075000362117
Vertragsnummer 77-77-04/103;2012-772
Unterschrift:Unterschrift:Unterschrift:

Notarielle Beglaubigung

Beglaubigt durch Notar: Talgatov Azat Talapovich
Registernummer: 72
Unterschrift: ____________________
(Mit Dienstsiegel)

Dolmetscherzertifizierung

Ich, Oxana Selekhova , zertifizierte Übersetzerin bei TVDATA Ltd (Firmennummer 12060751), bestätige hiermit, dass die beigefügte englische Übersetzung eine vollständige, wahrheitsgetreue und getreue Wiedergabe der russischen Originaldokumente ist. Dazu gehören:

  • Darlehensvertrag Nr. 17 vom 1. Dezember 2020 , abgeschlossen zwischen LLP „MM-Security“ und dem Einzelunternehmer Kuzembayev Aibat Timurovich , in dem die Bedingungen eines Finanzdarlehens und dessen Rückzahlung dargelegt werden;
  • Vertrag über den Verkauf und Kauf von Nichtwohnräumen Nr. 1783-041220 vom 04. Dezember 2020 zwischen Kuzembayev Aibat Timurovich als Käufer und Iskhanova Gulbanu Akhmetova und Ismatova Gulmira Kudaitergenovna als Verkäufer, in dem die Bedingungen der Immobilienübertragung in Atyrau, Kasachstan, detailliert beschrieben werden.

Ich habe beide Dokumente nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und genau vom Russischen ins Englische übersetzt, für den formellen Gebrauch und als juristische Referenz.

Mitgliedschaft & Akkreditierung

Ich bin ein assoziiertes Mitglied mit gutem Ruf der American Translators Association (ATA)
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